Auszug
aus dem Geschäftskonzept Heizungs-
und Lüftungsbau
Ich
möchte mich als Heizungs- und Lüftungsbauer selbständig
machen. Die Zulassungsvoraussetzungen dieses zulassungspflichtigen
Handwerks werden von mir erfüllt.
Nach
der Handwerksordnung dürfen Gas- und Wasserinstallateure
gleichzeitig Zentralheizungs- und Lüftungsbauarbeiten
anbieten. Das Leistungsangebot von Gas- und Wasserinstallateuren
besteht im Aufstellen und Anschließen von Anlagen und
sanitären Einrichtungen, zum Beispiel von Heizungsanlagen,
Waschbecken und Badewannen beim Kunden zu Hause. Im Detail
möchte ich folgende Dienstleistungen anbieten:
Bäder
Planung und Sanierung von Bädern in jeder Preiskategorie.
Küchen
Änderung der Küchenanschlüsse für die
neue Einbauküche in Zusammenarbeit mit den Küchenbaufirmen
in der Umgebung.
Gasanlagen
Montage und Wartung von Gasanlagen mit Dichtigkeitsprüfung
und Abdichtung von Alt-Anlagen
Heizung-
und Lüftungstechnik
Erneuerung von Gas- und Ölheizungen. Montage oder Erneuerung
von Heizkörpern inklusive sauberer Verlegung von Heizungsrohren
im Wohnbereich. Egal ob Sie in Ihren privaten Räumlichkeiten
oder am Arbeitsplatz für gutes
Klima sorgen möchten. Wir beraten Sie gerne über
kontrollierte Heizungs-, Lüftungs-, Klimasysteme und
zentrale Absauganlagen
Reparatur
Ich repariere alles wenn möglich und rentabel in den
Bereichen: Gas- und Ölheizungen, Lüftungen Bad,
Küche, Dachrinne und Schornsteineinfassungen.
Wartung
Wartung von Öl- und Gasheizungen mit automatischem Erinnerungsservice
für meine Kunden über künftig fällige
Wartungstermine.
Neuanlagen
Ich plane und baue Neuanlagen im Sanitär- und Heizungsbereich
und verwende nur qualitativ hochwertige Produkte.
Bauklempnerei
Montage und Erneuerung aller Blecheinfassungen, Dachrinnen
und Fallrohre.
Solaranlagen
Planung und Montage von Warmwasser- und Heizungsunterstützenden-Solaranlagen.
Die
Zielgruppe sind Besitzer und Verwalter von Immobilien im Umkreis
von 50 Kilometern. Das Leistungsangebot richtet sich an alle
Eigentümer und Verwalter von Wohn-, Geschäfts- und
Verwaltungshäusern im Umkreis von 50 Kilometern vom Firmensitz.
Hierbei werden vor allem die privaten Immobilienbesitzer und
der Markt mit kleineren Wohnanlagen angesprochen, da sich
Großaufträge in größeren Wohnanlagen
oft nicht als Einzelunternehmer abwickeln lassen.
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